KG - Beschluss vom 14.03.2006
1 AR 231/06
Normen:
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 ; StPO § 111a ;
Fundstellen:
NJ 2006, 421
ZfS 2006, 528
Vorinstanzen:
LG Berlin - Beschluss vom 30.01.2006 - (533) 6 Op Js 815/05 KLs (68/05),

Strafprozessrecht: Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und gleichzeitiger Revision gegen die endgültige Fahrerlaubnisentziehung

KG, Beschluss vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 1 AR 231/06 - Aktenzeichen 3 Ws 101/06

DRsp Nr. 2007/7879

Strafprozessrecht: Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und gleichzeitiger Revision gegen die endgültige Fahrerlaubnisentziehung

»Zur Statthaftigkeit und zum eingeschränkten Prüfungsmaßstab einer Beschwerde gegen einen Beschluss gemäß § 111a StPO, wenn zugleich über eine Revision gegen ein Urteil zu befinden ist, mit dem, dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen wurde.«

Normenkette:

BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2 ; StPO § 111a ;

Gründe: