BESCHLUSS
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 29. Dezember 2005 gegen die mit Bescheid vom 27. Dezember 2005 getroffene Aberkennung des Rechts, von seiner in Tschechien erteilten Fahrerlaubnis der Klasse B im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
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