Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabis-Konsum
VG Weimar, Beschluss vom 22.07.2005 - Aktenzeichen 2 E 869/05.We
DRsp Nr. 2007/8108
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabis-Konsum
»Nach der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen, summarischen Prüfung kann bei einem durch den Konsum von Cannabis verursachten THC-Wert von weniger als 2 ng/ml nicht von einer Risikoerhöhung bei der Teilnahme im Straßenverkehr ausgegangen werden. Daher lässt sich bei solchen THC-Konzentrationen auch nicht der Schluss ziehen, der Verkehrsteilnehmer könne im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung nicht mehr zwischen dem Konsum von Cannabis und der Teilnahme am Straßenverkehr unterscheiden.«