GERICHTSBESCHEID
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die mit Bescheid des Landratsamts Aichach-Friedberg vom 11. Juli 2005 getroffene Entziehung der Fahrerlaubnis.
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