1. Die Beschwerde des Klägers hat keinen Erfolg.
Sie hält unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - (NJW 1993, 2365) sinngemäß die Frage für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, unter welchen Voraussetzungen die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach §
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