VG München - Urteil vom 15.12.2006
M 6b K 05.2928
Normen:
FeV § 11 Abs. 8, Anlage 4 Nr. 9.1; StVG § 3 Abs. 1;

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach eingeräumtem Kokainkonsum

VG München, Urteil vom 15.12.2006 - Aktenzeichen M 6b K 05.2928

DRsp Nr. 2009/9622

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens nach eingeräumtem Kokainkonsum

Wird bei einem Fahrerlaubnisinhaber 5,3 g Kokaingemisch aufgefunden, das nach seinen Angaben dem Eigengebrauch dient, darf die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern und im Falle der Nichtbeibringung die Fahrerlaubnis entziehen.

URTEIL

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

FeV § 11 Abs. 8, Anlage 4 Nr. 9.1; StVG § 3 Abs. 1;

Gründe:

I.

Der 1955 geborene Kläger war zuletzt Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, L und M.

Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurden in der Wohnung des Klägers am ... Juli 2003 insgesamt 1 g Haschischbruchstücke sowie 5,6 g Kokaingemisch sichergestellt. Der Kläger gab im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung an, dass das sichergestellte Kokain für den Eigengebrauch bestimmt gewesen sei. Mit Urteil des Amtsgerichts M. vom ... Oktober 2003, rechtskräftig seit ... Oktober 2003, wurde der Kläger wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt.