Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat den Angeklagten wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 17. September 2004) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 EUR verurteilt. Seine Berufung hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig sei, und die Tagessatzhöhe auf 25 EUR ermäßigt.
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