Autor: Stephan Schröder |
Als Bezeichnung für einen Verkehrsunfall, der bewusst herbeigeführt wurde, um einem der Beteiligten einen Vermögensvorteil zu verschaffen, hat sich der Begriff "gestellter Unfall" eingebürgert. Teilweise wird er auch "manipulierter Unfall" genannt. Gemeint ist, dass die Fahrer beider oder mehrerer Unfallfahrzeuge sich abgesprochen und dann bewusst den Unfall herbeigeführt haben (Staab, Aktuelle Rechtsprechung zum Betrug in der Kfz-Haftpflichtversicherung,
Ein Unterfall ist das sogenannte "Berliner Modell": Ein geparktes Fahrzeug wird durch ein gestohlenes, am Unfallort zurückgelassenes Kfz beschädigt, so kann zwar der zahlende Versicherer ermittelt, eine Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem aber nicht nachgewiesen werden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.09.1996 - 19 U 4/96, VersR 1997, 1507; KG, Urt. v. 29.04.2002 - 12 U 7995/00, VersR 2003, 610).
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|