Verfahren für die Inanspruchnahme des Fonds

Autor: Stephan Schröder

Besonderheiten gelten jedoch wieder für das Verfahren, mit dem die Ansprüche beim Fonds geltend zu machen sind.

Da die Aufgaben des Fonds durch den Verein Verkehrsopferhilfe wahrgenommen werden, sind die Ansprüche dort anzumelden.

Verkehrsopferhilfe e.V.Wilhelmstr. 43/43G10117 BerlinTel.: 030 20205858Fax: 030 20205722E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.dewww.verkehrsopferhilfe.de

Der Verein überträgt die Bearbeitung einem Haftpflichtversicherer, der befugt ist, Schäden bis zur Höhe von 30.000 Euro zu regulieren. Wird diese Grenze überschritten oder über Grund oder Höhe der Entschädigung keine Einigung erzielt, legt die Haftpflichtversicherung den Vorgang der Regulierungskommission vor, die dem Geschädigten und Verein einen schriftlich zu begründenden Vorschlag über die Entschädigung macht, also die Funktion einer Schiedsstelle wahrnimmt.