Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Oktober 2012 wird geändert. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 17. Dezember 2010 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
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Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, L und M.
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