Berechnungsbeispiel Familie mit Kindern

Autor: Stephan Schröder

Hinterlässt der Getötete neben der Witwe noch beispielsweise zwei Kinder unter sechs Jahren, so ist eine Quotenverteilung nicht nur bei den personenabhängigen Kosten, sondern auch bei den Fixkosten vorzunehmen. Der Betrag der Fixkosten von 960 Euro ist nach dem Quotierungsvorschlag in Teil 9.1.9.7 A im Verhältnis von 50 zu 25 zu 25 % aufzuteilen. Das ergibt für die Witwe einen Anteil von 480 Euro und für jedes Kind einen solchen von 240 Euro bei den Fixkosten.

Bei den personenabhängigen Kosten wird nach Teil 9.1.9.7 B eine Aufteilung zwischen Witwe und beiden Kindern mit 32,5 % zu 15 % zu 15 % vorgenommen. Bezogen auf den zuvor zugrunde gelegten Betrag von 1.540 Euro ergeben sich hieraus 500,50 Euro für die Witwe und 250,25 Euro für jedes Kind. Der Unterhaltsschaden der Witwe beträgt somit (480 Euro + 500,50 Euro) 980,50 Euro; der jeden Kindes (240 Euro + 250,25 Euro) 490,25 Euro.