Berechnungsgrundsätze

Autor: Stephan Schröder

In der hier behandelten Fallkonstellation ist die Berechnung vergleichsweise einfach: Das für den Familienunterhalt zur Verfügung stehende Einkommen wird um den Unterhaltsanteil des Getöteten bereinigt und der verbleibende Rest auf die Hinterbliebenen nach Quoten verteilt (siehe auch: Freymann, Hausarbeitsschaden bei Verletzung und Tötung - wie geht das Gericht mit dem Vortrag des Klägers um?, zfs 2020, 544 ff.).

Dabei wird dieser Unterhaltsanteil des Getöteten durch die Verteilungsquoten für die Hinterbliebenen ausgedrückt, indem deren Summe nicht den Einkommensbetrag erreicht. Ferner gibt es bei der Bemessung dieser Quoten kein absolutes Richtig oder Falsch.

Hinweis!