Fahrzeugdaten

Autor: Stephan Schröder

Die neben Hersteller, Typ und Kennzeichen in das Anspruchsschreiben übernommene sowie der sind für die in allen Fällen. Bei einer Reparatur sind sie Grundlage für die Beurteilung der Wertminderung, bei einem Totalschaden Grundlage für die Schätzung des Wiederbeschaffungswerts. Die nach dem Gestaltungsvorschlag zunächst intern vermerkten weiteren Daten zu Erwerbszeitpunkt, Erwerbspreis, Anzahl der Vorbesitzer und etwaiger Vorschäden dienen dem gleichen Zweck. Die Daten über Sonderzubehör, Alter und Zustand der Lackierung sowie Zustand der Bereifung können Bedeutung im Rahmen eines Abzugs neu für alt bei den zu erstattenden Reparaturkosten erlangen. Schließlich können die restlichen Angaben über TÜV-Fälligkeit, Fahrgestellnummer, Hubraum und Leistung für eine Schadensanzeige bei der eigenen Haftpflichtversicherung des Mandanten bzw. bei der Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung erforderlich werden.