Autor: Stephan Schröder |
Die Schadenssachbearbeiter der Krafthaftpflichtversicherer sind angewiesen, jedes Fahrzeug zu besichtigen bzw. besichtigen zu lassen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, der regelmäßig bei einer Grenze unter 750 Euro angesetzt wird (z.B. LG Darmstadt, Urt. v. 14.12.2012 -
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