Voraussichtliche Schadenshöhe

Autor: Stephan Schröder

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt der Informationsaufnahme ist eine Klärung der voraussichtlichen Höhe des Fahrzeugschadens dringend zu empfehlen. Von der Beantwortung dieser Frage hängen u.a. ab: Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen, Finanzierung und Finanzierungsvoranfrage, Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs/Totalschaden, die Zweckmäßigkeit der Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung. Kann der Mandant hierzu keine Angaben machen, müssen Vorkehrungen getroffen werden, die eine umgehende Beantwortung dieser Vorfrage zulassen. Das Fahrzeug sollte also umgehend in die Werkstatt gebracht und/oder ein Sachverständiger beauftragt werden, so dass dann anschließend telefonisch vorab eine Aussage hierzu eingeholt werden kann.