Autor: Stephan Schröder |
Die Kenntnis der Reparaturwerkstatt ist nicht nur für Rückfragen wegen voraussichtlicher Höhe der Reparaturkosten, voraussichtlichem Fertigstellungszeitpunkt und Dauer der Reparatur wichtig. Sie hat gem. § 647 BGB ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht, d.h., sie kann die Herausgabe des reparierten Fahrzeugs von der Bezahlung der Reparaturrechnung abhängig machen. Bereits im Vorstadium der Regulierung sollte daher geklärt werden, ob sie von diesem Pfandrecht Gebrauch macht oder unter welchen Voraussetzungen sie hiervon Abstand nimmt, siehe auch Teil 3.1.8.12 und Teil 4.1.3.
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