Autor: Frank Hofmann |
Soweit - also in der Teilkasko - vorausgesetzt wird, dass der Zusammenstoß mit Haarwild erfolgt ist, ist dieser Begriff in §
Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter und Seehund.
Eine solche Beschränkung kann in der Praxis durchaus Bedeutung erlangen; bleibt nämlich offen, ob es sich um einen Zusammenstoß mit einem Feldhasen oder mit einem Hauskaninchen gehandelt hat, ist der dem Versicherungsnehmer obliegende Beweis nicht geführt (LG Regensburg, Urt. v. 03.02.1977 - 4 O 1166/76, VersR 1977, 1119). Nicht versichert ist somit der Zusammenstoß mit einem Eichhörnchen (LG Coburg, Urt. v. 29.06.2010 -
In §
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|