Kausalität, Ausweichmanöver

Autor: Frank Hofmann

Das Hauptproblem in der Erlangung einer Teilkaskoentschädigung stellt die geforderte Kausalität zwischen dem Zusammenstoß mit dem Tier und dem eingetretenen Schaden dar. Nach der Definition der AKB muss der Schaden "durch" den Zusammenstoß mit dem Haarwild entstanden sein. Das hatte bisher zur Konsequenz, dass Schäden, die durch Brems- oder sonstige Ausweichmanöver entstanden, auch wenn sie noch mittelbare Folge eines solchen Zusammenstoßes gewesen sind, nicht gedeckt waren. Hier ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Änderung zugunsten des Versicherungsnehmers eingetreten. Der Unfallverlauf hat dabei entscheidende Bedeutung, wobei fünf Möglichkeiten denkbar sind:

1.

Der Fahrer bemerkt noch in einiger Entfernung auf die Fahrbahn springendes Wild; in Schreckreaktion verreißt er das Steuer, kommt hierdurch von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum.

2.

Ein Reh springt unmittelbar vor dem Fahrzeug auf die Fahrbahn; um den sonst unausweichlichen Zusammenstoß zu vermeiden, weicht der Fahrer durch Lenkbewegung aus, wodurch er von der Fahrbahn abkommt und gegen einen Baum prallt.

3.

Unmittelbar vor dem Fahrzeug springt das Wild auf die Fahrbahn; eine Berührung findet statt; aufgrund dieser leitet der Fahrer eine Notbremsung ein, in deren Folge das Fahrzeug ausbricht und gegen einen Baum prallt.

4.