OLG Stuttgart - 12.06.1985 (4 U 25/85)
'... Die Haftung der Bekl. [Vermittlerin eines Kraftfahrzeugkaufs] beuht auf der zumindestfahrlässig falschen angabe der Motorleistung mit 45 statt richtig mit 50 PS, die deshalb von Bedeutung ist, weil sie zu einer [...]