OLG Celle - Urteil vom 28.08.2002 (9 U 98/02)
Die Berufung ist unbegründet. Die Beklagte hat ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt. Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten [...]