Der Betroffene wird wegen der durch Bußgeldbescheid der ZBS Viechtach vom 14.11.2005, Az.: 4401-014050-05/0, rechtskräftig festgestellten fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,5 Promille, nämlich 0,62 Promille, zu einer Geldbuße von 750,-- EUR verurteilt.
2)Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Angewandte Vorschriften: §§ 24a StVG, Nr. 241 BKat
I.
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