OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 02.03.2011 (10 B 11400/10.OVG)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 29. November 2010 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des [...]