BVerfG - Beschluss vom 26.06.2013 (1 BvR 1148/13)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die durch § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b VVG nur unter [...]