OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.10.2023 (11 A 339/23)
Das angefochtene Urteil wird - soweit es nicht rechtskräftig ist - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 29. Juli 2022 wird aufgehoben, soweit darin Sondernutzungsgebühren in Höhe von 383.000,00 Euro festgesetzt [...]