Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ersatzleistung hat im Umfang der im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Reparaturkosten zu erfolgen, auch wenn die Reparatur in der Werkstatt meiner Partei durchgeführt wurde.
Diese war während der gesamten Zeit der Reparaturmaßnahmen mit Aufträgen Dritter ausgelastet. Unter dieser Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 54, 87) Schadensersatz im Umfang der vollen Kosten zu (AG Amberg, Urt. v. 21.12.2015 - 2 C 838/15, SP 2016,161) leisten.
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