Schreiben: Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB gehört auch die Mehrwertsteuer. Sie kann deshalb unabhängig davon verlangt werden, ob die Herstellung durchgeführt wird oder nicht. Entscheidend ist lediglich, dass mein Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt