Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne von § 249 Satz 2 BGB gehört auch die Mehrwertsteuer. Sie kann deshalb unabhängig davon verlangt werden, ob die Herstellung durchgeführt wird oder nicht. Entscheidend ist lediglich, dass mein Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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