Ersatz nach Gutachten auch bei Reparatur in eigener, ausgelasteter Werkstatt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ersatzleistung hat im Umfang der im Sachverständigengutachten ausgewie­senen Reparaturkosten zu erfolgen, auch wenn die Reparatur in der Werkstatt meiner Partei durchgeführt wurde.

Diese war während der gesamten Zeit der Re­paraturmaßnahmen mit Aufträgen Dritter ausgelastet. Unter dieser Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 54, 87) Schadensersatz im Umfang der vollen Kosten zu (AG Amberg, Urt. v. 21.12.2015 - 2 C 838/15, SP 2016,161) leisten.