I.
Das Amtsgericht Bochum hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 DM verurteilt und außerdem ein Fahrverbot von drei Monaten festgesetzt.
Das Amtsgericht hat u.a. folgende Feststellungen getroffen:
"Der Betroffene, der zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen in der Hauptverhandlung keine Angaben gemacht hat, ist bisher wie folgt straf- und verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten:
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