Autoren: Hering/Sitter |
Geht der vom Rechtsschutzversicherer gedeckte Prozess verloren, kommt es neuerdings vor, dass Rechtsschutzversicherer gegen den Rechtsanwalt vorgehen. Der Vorwurf: Sie hätten den Mandanten nicht über das Prozessrisiko aufgeklärt, vom Prozess abgeraten und letztlich nicht die Deckungsablehnung verhindert. Der Anwalt habe einen von vornherein aussichtslosen Prozess geführt und damit seine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer verletzt. Diesem stehe daher nach §
Folgende Urteile mit (nicht amtlichen) Leitsatz sind ergangen:
OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.07.2016 - I-9 U 102/14, AnwBl 2020,
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