Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte/r ...,
offen sind noch die Kosten, die durch meine Tätigkeit bei der Schadensregulierung entstehen.
Die gegnerische Versicherung muss zwar die Vergütung des Rechtsanwalts erstatten; die Vergütung wird nach dem letztlich zu leistenden Entschädigungsbetrag berechnet, so dass eine Bezifferung der Höhe nach erst bei Abschluss der Regulierung vorgenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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