Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte/r ...,
auf den für Mietwagenkosten bezifferten Betrag wird vermutlich keine volle Erstattung erfolgen, da die gegnerische Versicherung entsprechend der ständigen Rechtsprechung einen Abzug für Eigenersparnis vornehmen kann, der regelmäßig mit 15 % der Mietwagenkosten angesetzt wird.
Insoweit bleibt das Regulierungsangebot abzuwarten; soweit die Abzüge den nach der Rechtsprechung zulässigen Rahmen überschreiten, werde ich unaufgefordert die Differenz verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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