Hinweis zur Eigenersparnis bei Mietwagenkosten

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte/r ...,

auf den für Mietwagenkosten bezifferten Betrag wird vermutlich keine volle Erstattung erfolgen, da die gegnerische Versicherung entsprechend der ständigen Rechtsprechung einen Abzug für Eigenersparnis vornehmen kann, der regelmäßig mit 15 % der Mietwagenkosten angesetzt wird.  

Insoweit bleibt das Regulierungsangebot abzuwarten; soweit die Abzüge den nach der Rechtsprechung zulässigen Rahmen überschreiten, werde ich unaufgefordert die Differenz verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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