Herrn/Frau
Name
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte/r ...,
da Sie bisher Ihr Fahrzeug trotz Unfall nutzen konnten, ist es nicht möglich, einen Nutzungsausfall geltend zu machen.
Nach der Rechtsprechung ist die gegnerische Versicherung nur zum Ersatz verpflichtet, wenn eine Reparatur oder die Anschaffung eines Ersatzwagens nachgewiesen werden kann.
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