Hinweis, da Nutzungsausfallentschädigung nicht möglich ist

 

 

 

Herrn/Frau

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Ort, Datum

 

 

 

Unfall vom ...

Sehr geehrte/r ...,

da Sie bisher Ihr Fahrzeug trotz Unfall nutzen konnten, ist es nicht möglich, einen Nutzungsausfall  

geltend zu machen.

Nach der Rechtsprechung ist die gegnerische Versicherung nur zum Ersatz verpflichtet, wenn eine Reparatur oder die Anschaffung eines Ersatzwagens nachgewiesen werden kann.