Hinweis, dass Umsatzsteuer nur teilweise zu erstatten ist

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

 

 

 

Unfall vom ...

Sehr geehrte/r ...,

bei den jeweiligen Rechnungsbeträgen ist nur der Nettobetrag zzgl. eines anteiligen Umsatzsteuerbetrags berücksichtigt.

Dies folgt daraus, dass Sie im Teilumfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Im Umfang der Differenz verbleibt kein Schaden, da Sie die Umsatzsteuer unter Vorlage der Rechnungen in Abzug bringen können. Bei Rückfragen wenden Sie sich dazu bitte an Ihren Steuerberater.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt