Hinweis auf Rechtsanwaltsgebühren bei Abschluss der Regulierung

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte/r ...,

offen sind noch die Kosten, die durch meine Tätigkeit bei der Schadensregulierung entstehen.

Die gegnerische Versicherung muss zwar die Vergütung des Rechtsanwalts erstatten; die Vergütung wird nach dem letztlich zu leistenden Entschädigungsbetrag berechnet, so dass eine Bezifferung der Höhe nach erst bei Abschluss der Regulierung vorgenommen werden kann.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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