Herrn/Frau
Name
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte/r ...,
die in den unfallbedingten Rechnungen jeweils ausgewiesene Umsatzsteuer wurde bei der Schadensaufstellung nicht berücksichtigt, da Sie als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. In diesem Fall gehört die Umsatzsteuer nicht zum erstattungsfähigen Schaden.Insoweit entsteht Ihnen kein Schaden, da Sie die Umsatzsteuer unter Vorlage der jeweiligen Rechnung bei Ihrer Umsatzsteuererklärung in Abzug bringen können.
Fragen zu diesem steuerlichen Thema kann Ihnen sicher Ihr Steuerberater beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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