Herrn/Frau
Name
Straße, Hausnr./Postfach
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Ort, Datum
Unfall vom ...
Sehr geehrte/r ...,
es konnte nur der vereinbarte Selbstbehalt geltend gemacht werden. Sie haben hinsichtlich des Fahrzeugschadens schon Ihre Kaskoversicherung in Anspruch genommen, daher ist der Betrag der Kaskoentschädigung auf Ihren Schadensersatzanspruch anzurechnen.
Bitte übersenden Sie mir das Abrechnungsschreiben Ihrer Kaskoversicherung, sobald es Ihnen vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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