Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte/r ...,
die Finanzierungsbank kann aktuell die tatsächlich angefallenen Kosten nicht errechnen.
Soweit zum Ausgleich der unfallbedingten Rechnungen ein Zwischenkredit in Anspruch genommen werden musste und die hierfür entstehenden Kosten von der gegnerischen Versicherung ebenfalls ersetzt werden müssen, kann deren Bezifferung erst vorgenommen werden, wenn der Kredit ganz oder zumindest überwiegend durch die Entschädigungsleistungen der Versicherung abgelöst ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
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