Hinweis über Nebenkostenpauschale

 

 

 

Herrn/Frau

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Unfall vom ...

Sehr geehrte/r ...,

die Ihnen für Porto und Telefon entstandenen Aufwendungen sind pauschal mit dem genannten Betrag von 25 Euro berücksichtigt.

Dies entspricht der allgemeinen Praxis und der Rechtsprechung der örtlichen Gerichte.

Eine höhere Entschädigung würde sich nur gegen Einzelnachweis erzielen lassen.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

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