Hinweis zum Fahrzeugschaden nach Abzug der Kaskoentschädigung

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

 

 

Unfall vom ...

Sehr geehrte/r ...,

es konnte nur der vereinbarte Selbstbehalt geltend gemacht werden. Sie haben hinsichtlich des Fahrzeugschadens schon Ihre Kaskoversicherung  

in Anspruch genommen, daher ist der Betrag der Kaskoentschädigung auf Ihren Schadensersatzanspruch anzurechnen.

Bitte übersenden Sie mir das Abrechnungsschreiben Ihrer Kaskoversicherung, sobald es Ihnen vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt