Autoren: Hering/Sitter |
Örtlich besteht Rechtsschutz (Nr. 5.1 ARB 2019) für die Rechtswahrnehmung in Europa in seinen geographischen Grenzen, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira, sofern ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
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