Pauschalabzug für Eigenersparnis ist nur mit 5 Prozent anzusetzen

 

 

 

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Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

die bisher geübte Praxis, die Eigenersparnis mit einem Pauschalbetrag von 15 % und mehr der Mietwagenkosten zu berechnen, ist nicht mehr vertretbar.

Nach dem Gutachten der betriebswirtschaftlichen Fakultät der Universität Bamberg (DAR 1993, 281) wird eine Pauschale in dieser Höhe dem sich aus der heutigen Stand der Technik ergebenden Betriebskostenaufwand und dem heute verändert kalkulierten Mietzins nicht mehr gerecht. Die tatsächlich eingesparten variablen Betriebskosten betragen bei einer durchschnittlichen Tagesfahrleistung von 55 km im gewichteten Mittel aller zehn Fahrzeugklassen der früheren HUK-Empfehlung lediglich 3 % der Mietwagenkosten.

Unter Einfluss dieser Untersuchung hat auch die Rechtsprechung der nachfolgend genannten Gerichte den Pauschalabzug auf einen Satz von 5 % beschränkt:  

(vgl. zuletzt LG Frankenthal, Urt. v. 29.02.2012 - 2 S 245/11, SVR 2012, 310).