Autor: Hofmann |
Sämtliche Bundesländer haben polizeiliche Richtlinien betreffend Art und Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen erlassen. Teilweise unveröffentlicht ist ihnen generell eigen, dass sie nur interner Natur sind (Verwaltungsrichtlinien; aber nach OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.01.1996 - Ss 10/96, zfs 1996,
In diesen Richtlinien sind insbesondere geregelt:
Auswahlkriterien für Messstellen |
Gerätefehlertoleranzen |
Geschwindigkeitstoleranzen (Eingreifgeschwindigkeit) |
Ausbildung des Messpersonals |
Art und Umfang der Messdokumentation (Messprotokoll) |
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