Polizeirichtlinien

Autor: Hofmann

Sämtliche Bundesländer haben polizeiliche Richtlinien betreffend Art und Durchführung der Geschwindigkeitsmessungen erlassen. Teilweise unveröffentlicht ist ihnen generell eigen, dass sie nur interner Natur sind (Verwaltungsrichtlinien; aber nach OLG Oldenburg, Beschl. v. 29.01.1996 - Ss 10/96, zfs 1996, 396 = VRS Bd. 91/96, 478 über Art. 3 GG für den Bürger rechtsbildend - eine Übersicht über die Richtlinien der Länder bei Burhoff, Handbuch OWi-Verfahren, 1. Aufl., 2006, S. 788 ff. sowie in DAR 2010, 48).

In diesen Richtlinien sind insbesondere geregelt:

Auswahlkriterien für Messstellen

Gerätefehlertoleranzen

Geschwindigkeitstoleranzen (Eingreifgeschwindigkeit)

Ausbildung des Messpersonals

Art und Umfang der Messdokumentation (Messprotokoll)