Autor: Hofmann |
In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wurde bislang die Frage uneinheitlich beantwortet, ob der Tatrichter gem. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf eine bei den Akten befindliche CD-Rom verweisen konnte, auf der etwa Videoaufzeichnungen zu Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen enthalten waren (verneinend etwa OLG Brandenburg, Beschl. v. 22.09.2009 -
Der BGH hat nunmehr klargestellt, dass in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium keine wirksame Bezugnahme i.S.d. § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO liegt (BGH, Urt. v. 02.11.2011 -
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