Tachometeranzeige

Autor: Hofmann

Der Kraftfahrer bezieht seine Information über die gefahrene Geschwindigkeit primär über den Tachometer, sekundär auch aus seiner Erfahrung, wie schnell sich die Umgebung bei bestimmten Geschwindigkeiten verändert und wie das Fahrverhalten, Windgeräusche etc. seines Fahrzeugs bei bestimmten Geschwindigkeiten sind. Diese letzteren, subjektiven Merkmale geben sicher keine feine Unterscheidung, jedoch wird ein Kraftfahrer leicht eine Geschwindigkeit von beispielsweise 50 km/h gegenüber einer von 150 km/h durch diese Empfindungen quantifizieren können.

Primär wird es jedoch auf die Tachoanzeigen ankommen, zumindest bei nur kleineren Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Der Tacho ist ein mechanisches oder elektronisches Messinstrument, das gewisse Toleranzen beinhaltet. Gemäß Eichverordnung müssen die Tachometer so gehalten sein, dass sie niemals eine zu geringe Geschwindigkeit anzeigen. Dem Tachometer ist daher eine gewisse Voreilung eingebaut, § 57 StVZO.

Die Voreilung beträgt bis 50 km/h 0 km/h, darüber hinaus kann sie bis zu 3 % des Tachoendwerts gehen.

Bei normal funktionierendem Tacho ist daher eine zu geringe Geschwindigkeitsanzeige nicht möglich.

Wie alle technischen Geräte kann jedoch ein Tacho auch defekt werden. Sollte er nicht total ausfallen, so kann sich der Defekt auch in einer zu geringen Anzeige niederschlagen. Derartige Sachverhalte kommen jedoch sehr selten vor.