Schadenregulierung nach Inkrafttreten des RVG - Allgemeines

Autor: Hofmann

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Am 01.07.2004 trat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft. Nach § 61 RVG gilt die BRAGO weiterhin, wenn der unbedingte Auftrag derselben Angelegenheit vor dem 01.07.2004 erteilt worden ist. Für Mandate ab dem 01.07.2004 gilt das RVG.