Straftatbestände im Zusammenhang mit §§ 35 und 38 StVO

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Die Zahl veröffentlichter strafrechtlicher Entscheidungen, die sich auf Sonder- und Wegerechte beziehen, ist sehr niedrig. Das liegt daran, dass Strafverfahren mit Zusammenhang im Sonder- und Wegerechten fast ausschließlich vor den Amtsgerichten entschieden werden, deren Entscheidungen einerseits selten veröffentlicht, andererseits selten Eingang in die höheren Instanzen finden. Die wenigen veröffentlichten Entscheidungen hierzu betreffen überwiegend Delikte der

fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB und

fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB;

weiter die

Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB,

Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB,

Körperverletzung im Amt gem. § 340 StGB sowie

Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB,

unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB,

Nötigung gem. § 240 StGB,

Sachbeschädigung gem. § 303 StGB und

der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB.