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Die Zahl veröffentlichter strafrechtlicher Entscheidungen, die sich auf Sonder- und Wegerechte beziehen, ist sehr niedrig. Das liegt daran, dass Strafverfahren mit Zusammenhang im Sonder- und Wegerechten fast ausschließlich vor den Amtsgerichten entschieden werden, deren Entscheidungen einerseits selten veröffentlicht, andererseits selten Eingang in die höheren Instanzen finden. Die wenigen veröffentlichten Entscheidungen hierzu betreffen überwiegend Delikte der
der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB. |
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