Autor: Hofmann |
Ausgelöst durch die Entscheidung des BVerfG zur Rechtswidrigkeit von Videoaufzeichnungen bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen hat sich eine Diskussion um die Frage eines Verwertungsverbots von Lichtbildern entwickelt, die im Rahmen der Verkehrsüberwachung von Betroffenen angefertigt werden.
Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 11.08.2009 - 2 BvR 941/08,
Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem die Geschwindigkeits- und Abstandsmessung mit einem Verkehrskontrollsystem erfolgte, das alle Fahrzeuge bzw. Fahrzeugführer erfasste und erst später im Rahmen der Auswertung ermittelt wurde, welcher Fahrzeugführer sich ordnungswidrig verhalten hat. Nach dem Beschluss des BVerfG vom 20.05.2011 -
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