Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Das Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung lässt generell Rückschlüsse auf seine charakterliche Eignung zu. Dieses bedeutet nicht, dass bloßes Leugnen oder bagatellisierende Sachverhaltsschilderung zur Prognose der Ungeeignetheit führen kann (OLG Celle, Beschl. v. 14.07.1983 - 1 Ss 387/83,
Uneinsichtigkeit |
Äußerungen, aus denen sich eine rücksichtslose Verkehrsgesinnung ergibt. |
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