LG Darmstadt - Urteil vom 23.03.1994 (2 O 701/93)
Auf den sich mit 2640,40 DM ergebenden Bruttobetrag für 8 Kalendertage muß sich der Kl. im Wege der Vorteilsausgleichung eine 15 %ige Eigenersparnis anrechnen lassen. Eine Eigenersparnis in dieser Höhe entspricht der [...]